Ein Meilenstein in der Geschichte der Frauenbewegung
In einer historischen Abstimmung hatte der Deutsche Bundestag im Juli 2016 einstimmig eine grundlegende Reform des Sexualstrafrechts beschlossen. Am 10.11.2016 traten die Neuregelungen in Kraft.
Damit ist erstmalig die Nichteinverständnislösung Bestandteil des Deutschen Strafrechts. Strafbar ist danach jede sexuelle Handlung, die gegen den erkennbaren Willen einer Person vorgenommen wird. Es kommt nicht mehr darauf an, ob eine betroffene Person sich gegen den Übergriff gewehrt hat oder warum ihr dies nicht gelungen ist. Auch sexuelle Belästigung wird zukünftig unter Strafe gestellt. Dadurch sind auch Übergriffe strafbar, die bislang als nicht erheblich eingestuft waren.
Übergriffe, die vor dem Inkrafttreten stattgefunden haben, werden noch nach dem alten Sexualstrafrecht beurteilt.
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